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Allgemeine Bedingungen für die Mitgliedschaft im Up Luxembourg Netzwerk

Datum der Aktualisierung: 16.08.2023

1. DEFINITIONEN :

„Partner“: Ein Restaurantbetreiber oder Händler, der durch einen Partnervertrag mit dem Emittenten verbunden ist.

„Begünstigter“: jede natürliche Person, der Essensgutscheine über Up Luxembourg gemäß dem Anwendbaren Recht zugewiesen wurden und die Transaktionen mit einem Partner durchführt.

„Konto des Empfängers“: enthält den individuell verfügbaren Saldo der Wertpapiere, auf den durch die Verwendung der Up-Karte oder eines anderen von Up Luxembourg angebotenen elektronischen Zahlungsmittels zugegriffen werden kann, das die Nutzung des von Up Luxembourg gemäß dem Anwendbaren Recht zur Verfügung gestellten Zahlungsdienstes ermöglicht. Der Nutznießer ist der Nutzer des Kontos.

„Up Luxembourg Kommission“: der Betrag, der von Up Luxembourg dem Partner für erfolgreich mit der Up Luxembourg Karte durchgeführte Transaktionen in Rechnung gestellt wird.

„Vertrag“ oder „Partnervertrag“ Die besonderen Partnerschaftsbedingungen, einschließlich der allgemeinen Partnerschaftsbedingungen, die vom Partner und Up Luxemburg unterzeichnet wurden.

„Up Luxembourg Karte“: ein individueller und persönlicher physischer oder digitaler Datenträger des Empfängers, der von UP Luxembourg ausgegeben wird und deḿ der Nennwert der vom Arbeitgeber für den jeweiligen Empfänger bestellten Essensgutscheine gutgeschriebeń werden soll und der die Online-Autorisierung einer Zahlung an den Partner vom Konto des Empfängers aus ermöglicht. Die Up Luxemburg-Karte ist ein Zahlungsmittel. Die Up-Karte Luxemburg ist kompatibel für die Autorisierung von Transaktionen mit Essensgutscheinen. Die Up-Karte Luxemburg hat eine Gültigkeitsdaueŕ von 5 Jahren.

„Mahlzeitscheck“: ein nicht handelbarer Titel in digitalem Format mit einem bestimmten Wert und einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten, der von einem Arbeitgeber für den ausschließlich persönlichen Gebrauch seines Arbeitnehmers gewährt wird und es diesem ermöglicht, eine Mahlzeit ganz oder teilweise einzunehmen oder Lebensmittel bei einem im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Mitgliedsunternehmen zu kaufen.

„Emittent“: Up Luxembourg SARL mit Sitz in 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxemburg, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Mehrwertsteuernummer LU34961018 (E-Mail: hello@up-Luxembourg.lu), deren Tätigkeit darin besteht, Essensgutscheine auszustellen und in Umlauf zu bringen und den Angehörigen zu erstatten.

„Geistige Rechte“ Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Logos, Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Patente, Technologien, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, die sich auf die Essensgutscheine und/oder die Dienstleistungen beziehen oder mit diesen in Verbindung stehen.

„Anwendbare(s) Gesetz(e)“: Bestehende und zukünftige Gesetze und Verordnungen, Vorschriften, Rundschreiben und Richtlinien unter jedweder Bezeichnung, die auf Essensgutscheine und diesen Vertrag anwendbar sind. Insbesondere die großherzogliche Verordnung vom 29. Dezember 1986 zur Ausführung von Artikel 115, Nummer 21 des Gesetzes über die Einkommensteuer in der geänderten Fassung.

„PSP“: der Zahlungsdienstleister, der Dienstleistungen anbietet, die es Händlern ermöglichen, Zahlungen zu akzeptieren, und der insbesondere die Zahlungen über Up Luxemburg-Karten für einen Partner verwalten wird.

„Up-Netzwerk Luxemburg“: Die Gesamtheit der Affiliates, die UP Essensgutscheine als Zahlungsmittel akzeptieren.

„VISA-Schema“ das Zahlungsschema, bei dem Up Luxembourg Kartenaussteller ist, aber die Rückerstattung der Transaktionen an den Partner durch einen Zahlungsdienstleister (PSP) oder ein anderes Finanzinstitut des Partners erfolgt, das insbesondere die Zahlungen über VISA-Up-Karten bei einem Partner verwalten wird.

„Up Luxembourg Scheme“ das Zahlungsschema, bei dem Up Luxembourg Kartenaussteller ist, bei dem die Rückerstattung der Transaktionen an den Affiliate durch Up Luxembourg erfolgt.

„Up Luxembourg Dienstleistungen“: Up Luxembourg gibt Essensgutscheine in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht aus, vermarktet und fördert diese.

„Transaktion“: jede Zahlungstransaktion, die zwischen einem Partner und einem Empfänger mittels eines oder mehrerer gültiger Essensgutscheine über ein Terminal oder eine Online-Zahlung für den Kauf einer Mahlzeit oder eines Teils davon oder für den Kauf von Lebensmitteln durch einen Empfänger bei einem Partner validiert wird.

„Terminal“: Die Ausrüstung, die es ermöglicht, Zahlungen bei den Verbundenen Unternehmen mit Hilfe von elektronischen Zahlungskarten, einschließlich der Up Luxemburg-Karte, auszuführen.

„Verkaufsstelle(n)“: Die physische(n) und/oder Online-Verkaufsstelle(n) des Partners, in der/denen die Essensgutscheine eingelöst werden können.

„Up Luxembourg“: Up Luxembourg SARL mit Sitz in 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxembourg, und eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Mehrwertsteuernummer LU34961018 (e-mail : hello@up-Luxembourg.lu).

1. ZIEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnerschaften sollen zusammen mit den Besonderen Geschäftsbedingungen für Partnerschaften die anwendbaren Regeln festlegen, die die Rechte und Pflichten von Up Luxembourg und des Partners, der die Up Luxembourg-Karte als Zahlungsmittel akzeptiert, regeln, einschließlich des Umfangs und der Art der von Up Luxembourg in diesem Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen, der Kriterien und Modalitäten der Zahlung und der möglichen Haftung.

2. MITGLIEDSCHAFT UND PFLICHTEN DES MITGLIEDS

2.1 Mitgliedschaft
Aufgrund seiner Mitgliedschaft hat der Partner das Recht, innerhalb der Grenzen und gemäß den Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen das Up Luxembourg-Netzwerk für elektronische Transaktionen zu nutzen, die in den Besonderen Mitgliedschaftsbedingungen dieses Dokuments aufgeführt sind, und von Up Luxembourg eine Rückerstattung für Zahlungstransaktionen zu erhalten, die über dieses System durchgeführt wurden.
Falls dieser Vertrag nur direkt in Anwesenheit von Up Luxembourg geschlossen wird, wird das vom Affiliate unterzeichnete Dokument als bloßer Antrag auf Mitgliedschaft betrachtet, den Up Luxembourg nach wie vor frei annehmen oder ablehnen kann, ohne verpflichtet zu sein, seine Entscheidung zu begründen. Die Mitgliedschaft gilt als erworben, wenn Up Luxemburg nicht innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt des Antrags auf Mitgliedschaft seine Entscheidung, die Mitgliedschaft abzulehnen, bekannt gegeben hat.

2.2 Anleihen
Der Affiliate verpflichtet sich :

In seiner Verkaufsstelle, oder in allen seinen Verkaufsstellen, wenn er mehrere besitzt/betreibt, die in diesem Dokument genannte Up Luxemburg-Karte zu akzeptieren, und zwar während der gesamteń Tage und Öffnungszeiten.
sicherzustellen, dass die von diesem Vertrag betroffenen Up Luxemburg-Karten nur für die im anwendbaren Recht beschriebenen Produkte verwendet werden.
Die Annahme der Up-Karte Luxemburg unterliegt in keinem Fall, vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen, der Verpflichtung des Empfängers, eine besondere Bedingung zu erfüllen, wie z. B. eine erhöhte Servicegebühr, die geeignet ist,̀ eine unterschiedliche Behandlung zu bewirken, die die in diesem Dokument genannte Up-Karte Luxemburg für den Empfänger im Vergleich zù anderen konkurrierenden Zahlungsmitteln weniger attraktiv machen würde.
-Den Umtausch eines Essensgutscheins gegen Bargeld ablehnen.
-Up Luxemburg unverzüglich über jeden Betrug oder Verdacht auf Betrug mit Essensgutscheinen zu informieren.
Up Luxembourg hiermit zu ermächtigen, seinen Namen und sein Logo zu Marketing- und Werbezwecken für die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft im Up Luxembourg Netzwerk genannten Zahlungsmittel zu verwenden.

2.3 Entwicklung und Anleitung
Der Affiliate wird die Anweisungen befolgen, die er von Up Luxembourg im Zusammenhang mit der Annahme und Verarbeitung der Up Luxembourg-Karte und in Bezug auf die Betrugsbekämpfung erhalten hat, insbesondere in diesem Vertrag sowie in allen Aktualisierungen, die zu gegebener Zeit mitgeteilt werden. Der Up Luxembourg Service wird ständig verbessert und erneuert, um ihn für alle Nutzer, Mitglieder und Begünstigte, benutzerfreundlicher und attraktiver zu machen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Partner, alle Neuerungen und Verbesserungen der genannten Zahlungsschemata und deren Anwendung auf die bei ihm installierte Hardware zu übernehmen. Die Konformität́ des Terminals liegt in deŕ Verantwortunǵ des Partners.

2.4Sichtbarkeit́ und Werbunǵ
Der Affiliate verpflichtet sich, auf jedem Terminal und an der Eingangstür jedes Geschäfts deutlich die Markenlogos der akzeptierten und zum Vertrag gehörenden Zahlungsmittel anzubringen. Wenn er die von Up Luxemburg zur Verfügung gestellten Aufkleber nicht klar und sichtbar anbringt, wird der Affiliate seine eigenen Aufkleber in Übereinstimmunǵ mit den Bestimmungen anbringen, die der Affiliate von Up Luxemburg anfordern wird.
Der Partner verpflichtet sich, Up Luxembourg zu erlauben, seine Mitgliedschaft auf seiner Internetseite und seiner mobilen Anwendung der dem Up-Netzwerk angeschlossenen Einrichtungen sowie in allen anderen öffentlich kommunizierten Werbe- und Geschäftsdokumenten oder -dateien zu erwähnen.

3. VERTRAGSDAUER

Dieser Vertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Abgesehen von dem Fall einer sofortigen Kündigung ohne Inverzugsetzung oder Vorankündigung und Entschädigunǵ wegen schwerer Vertragsverletzung kann jede Partei den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 60 Werktagen schriftlich kündigen, die der anderen Partei per Einschreiben mitgeteilt wird. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Arbeitstag des Monats, der auf die genannte Mitteilung folgt. Aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich der Affiliate dazù alle Materialien und Unterlagen, die ihm gehören, an Up Luxembourg zurückzugeben und die Nutzung seiner Mitgliedschaft im Up Luxembourg Netzwerk, auf die sich dieser Vertrag bezieht, zu unterlassen.

4. DURCHFÜHRUNG VON TRANSAKTIONEN UND RÜCKERSTATTUNG

4.1 Aktivierung
4.1.1 Up Luxembourg führt die Aktivierung des Dienstes zu den im Partnervertrag festgelegten Bedingungen durch. Die Aktivierung ist wirksam, sobald die Fernkonfiguration des Terminals durch Up Luxemburg hergestellt ist und die Online-Verbindung des Terminals für den/die betreffenden Dienst(e) erfolgreich ist.

4.1.2 Der Affiliate verpflichtet sich:
•vom PSP die Affiliate-Identifikationsnummer(n) (MID) und Terminal-ID(s) für jedes Institut, das von der Mitgliedschaft betroffen ist, zu erhalten und diese an Up Luxemburg zu übermitteln. Diese MIDs werden von Up Luxembourg verwendet, um die Terminals in den Verkaufsstellen des Partners zu aktivieren.
-den Anweisungen / Verfahren des Terminals oder des PSP folgen (z. B. Aufforderung zur Eingabe einer Geheimzahl, Genehmigung oder Ablehnung einer Transaktion, „Know Your Customer“ (KYC), eine „Customer Due Diligence“ (CDD) usw.).

4.2 Rückerstattung getätigter Transaktionen
4.2.1 Transaktionen über das Up-Schema Luxemburg
Unbeschadet dessen, was in anderen Bestimmungen vorgesehen ist, wird dem Partner der Betrag jeder Transaktion so schnell wie möglich gutgeschriebeń, abzüglich eventueller Verpflichtungen zugunsten von Up Luxemburg, nachdem die Transaktion zur Übertragung durch das Computerzentrum von Up Luxemburg verarbeitet wurde. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des Partners für Transaktionen innerhalb von zwei Bankarbeitstagen ab dem Datum, an dem der Empfängeŕ die Transaktion beim Partner durchgeführt hat.

4.2.2 Transaktionen über das VISA
Schema Die Rückerstattung der Transaktionsbeträge erfolgt durch das PSP des Partners gemäß den für dieses PSP geltenden Rückerstattungsmodalitäten. Up Luxembourg wird für jede vom Partner angenommene Transaktion eine Provision berechnen.

Die Höhe der Provision hängt von dem Satz ab, der in den Geschäftsbedingungen des Partnervertrags angegeben ist. Er wird auf der Grundlage des Gesamtwerts der Transaktionen berechnet, die mit der Up Luxemburg-Karte in den verschiedenen Verkaufsstellen des Partners während des Abrechnungsmonats durchgeführt wurden.

5. DATENERHEBUNG UND -VERARBEITUNG

Um Ihnen unsere Dienste zur Verfügung stellen zu können, müssen wir Ihre Daten verarbeiten, von denen einige personenbezogene Daten sein können. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie, die unter anderem auf unserer Website www.up-luxembourg.lu zu finden ist, um zu verstehen, wie und zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten erhalten, verarbeiten, weitergeben und speichern.

Bei Fragen, Wünschen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Up Luxembourg bzw. zur Ausübung seiner Rechte gemäß der DSGVO und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen kann sich der Partner per E-Mail an UP Luxembourg wenden, die an die Adresse : privacy@up-luxembourg.lu

Der Affiliate kann sich auch per Post an UP Luxemburg wenden, die an :
UP Luxembourg
9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxembourg

Der Partner kann UP Luxemburg auch unter folgender Nummer erreichen: +352 27 94 08 98

6. GÜLTIGKEIT VON TRANSAKTIONEN

Der Partner stimmt ausdrücklich und vorbehaltlos zu, dass Überweisungen gemäß den aufgezeichneten Transaktionsdaten und Einstellungen übermittelt und ausgeführt werden. Er akzeptiert und erkennt an, dass die von Up Luxembourg gespeicherten Daten endgültig als korrekt vorausgesetzt werden und allen beteiligten Parteien gegenüber einklagbar sind. Wenn der Affiliate einen Fehler feststellt, muss er eine Fehlfunktion des Rechenzentrums von Up Luxemburg nachweisen und seine Beschwerde so schnell wie möglich schriftlich an Up Luxemburg richten, und zwar innerhalb von 15 Werktagen nach dem Datum der fehlgeschlagenen Transaktion oder Übertragung, andernfalls verfällt der Anspruch. Der Beweis muss auf Informationen basieren, die von Up Luxembourg mitgeteilt oder vom Terminal aufgezeichnet wurden, sofern das Terminal nicht kompromittiert wurde (Öffnung, Betrug und/oder Manipulation der Hardware, der Software, der Kabel, …). Up Luxembourg behält sich das Recht vor, von den an den Partner zu leistenden Zahlungen den Betrag von Transaktionen abzuziehen, die als ungültig betrachtet werden (z. B. weil sie unter Verletzung der vereinbarten Vertragsbestimmungen, nicht autorisiert, betrügerisch, … durchgeführt wurden).

7. VERÄNDERUNGEN

Der Affiliate verpflichtet sich,̀ Up Luxemburg über alle Änderungen in seiner Situation zu informieren: Einstellung der Geschäftstätigkeit́ (aus welchem Grund auch immer), Umzug, Änderung der Geschäftstätigkeit́, neue Rechtsform, neuer Name, Übertragung des Geschäftsvermögens, gerichtliche Reorganisation, Bewährungsaufschub oder endgültiger Aufschub, Konkurs. Jede Änderung der Situation oder jedes unten genannte Ereignis berechtigt Up Luxembourg, den Vertrag ohne Vorankündigung oder Entschädigung zu kündigeń.

8. DIENSTÄNDERUNG

Up Luxembourg behält sich das Recht vor, an dem/den Dienst(en) sowie gegebenenfalls an der Hardware von Up Luxembourg, den Programmen und den Verfahren zur Nutzung jede Änderung oder Verbesserung vorzunehmen, die für den Fortbestand́, die Entwicklung, die Sicherheit́ oder den Schutz des Zahlungssystems als nützlich oder notwendig erachtet wird. Der Affiliate akzeptiert und erlaubt, dass diese möglichen Änderungen und Verbesserungen auf Kosten von Up Luxembourg vorgenommen und durchgeführt werden, ohne Kosten oder Entschädigungeń zu Lasten des Affiliate. Sollte dies die Notwendigkeit mit sich bringen, dass die Ausrüstung von Up Luxembourg vorübergehend außerhalb des Betriebsgeländes bewegt werden muss oder dass der Zugang zum Up Luxembourg Netzwerk vorübergehend geschlossen werden muss, so geschieht dies in vollkommener vorheriger Absprache mit dem Affiliate.

9. ÄNDERUNGEN

Up Luxembourg ist berechtigt́, die Vertragsbedingungen, die aus Gründen der Betrugsbekämpfung, der technologischen Entwicklung oder eines anderen regulatorischen Kontextes gerechtfertigt sind, sowie die Provisionen und Zahlungsmodalitäten jederzeit mit einer dem Partner mitzuteilenden Vorankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Wenn der Partner innerhalb der oben genannten Frist von 30 Tageń keine ausdrückliche Ablehnung äußert, gelten die vorgeschlagenen Änderungen als angenommen und sind für die Parteien bindend. Im Falle einer anhaltenden Weigerung ungeachtet der Verhandlungen zwischen den Parteien kann Up Luxemburg den Vertrag kündigen, wobei während der Kündigungsfrist, die für eine solche Kündigung einzuhalten ist, die alten finanziellen Bedingungen weiterhin gelten.

10. INDEXATION

Die Provisionen werden am 1. Januar jedes Jahres (und erstmals am 1. Januar nach Unterzeichnung des Vertrags) auf der Grundlage des STATEC-Lohnkostenindex (nationaler Durchschnitt) nach folgender Formel indexiert: Neuer Betrag = (Anfangsbetrag x 0,2) + (0,8 x Anfangsbetrag x neuer Index (= Index des Monats Dezember vor der Indexierung) / Ausgangsindex (= des Monats, in dem der Vertrag unterzeichnet wurde).

11. RECHNUNGSSTELLUNG

Die Gebühren von Commissions Up Luxembourg werden monatlich in Rechnung gestellt. Die monatliche Rechnung wird am fünften Tag des Monats, der auf den Rechnungszeitraum folgt, ausgestellt und dem Partner auf elektronischem Weg zugesandt. Der Affiliate ist verpflichtet, den monatlichen Rechnungsbetrag auf die Art und Weise und innerhalb der Frist zu zahlen, die in den Geschäftsbedingungen des Affiliate-Vertrags festgelegt sind.

12. ZAHLUNGSVERZUG

Die Nichtbezahlung einer Rechnung/Zahlungsaufforderung, die sieben Tage lang nach dem Datum der an den Partner gerichteten Mahnung unbezahlt bleibt, führt von Rechts wegen und ohne weitere Mahnung dazu, (i) die Fälligkeit von Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum der geschuldeten Beträge, die zu dem in Artikel 3(1) und (2) des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Satz berechnet werden, und (ii) wenn als Schadensersatz für verspätete Zahlungen ein Betrag in Höhe von 15 % des unbezahlten Hauptbetrags mit einem Mindestbetrag von 50 EUR fällig wird, führt dies von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung dazu, dass

13. BRAUCHT

Der Partner wird alle vorbeugenden Maßnahmen ergreifen, um betrügerische Aktivitäteń oder Nutzungen mit den Up Luxembourg-Diensten zu verhindern, und diese sofort beenden, sobald sie entdeckt werden. Der Affiliate verpflichtet sich,̀ Up Luxemburg im Falle eines vermuteten oder erwiesenen Betrugs im Zusammenhang mit den von diesem Vertrag betroffenen Zahlungsmitteln unverzüglich zu informieren und Up Luxemburg seine volle Unterstützung und Kooperation zu gewähren, falls̀ eine Betrugsaktivität́ vermutet wird. Der Partner wird sich mit der Polizei oder einer anderen zuständigen Behördé in Verbindung setzen, damit die üblichen Untersuchungen und Ermittlungen durchgeführt werden. Es wird vermutet, dass der Affiliaté für direkte und indirekte Schäden haftet, die im Rahmen einer betrügerischen Verwendung der genannten Zahlungsmittel entstanden sind, wenn seine Verkaufsstelle als für̀ diese betrügerische Aktivität́ genutzt identifiziert wurde, sowie für jeden Fall von Böswilligkeit, der von seinem Personal, seinen Angestellten, Bevollmächtigten oder Subunternehmern ausgeht.

14. VERANTWORTLICHKEITEN

Up Luxembourg kann in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die dem Partner durch die Nutzung von Material entstehen, das von einem oder mehreren Dritten zur Verfügung gestellt wird. Up Luxembourg behält sich das Recht vor, die Dienste zur Annahme und Verarbeitung von Transaktionen eines oder mehrerer Zahlungsmittel ohne Vorankündigung oder Entschädigunǵ auszusetzen, um die Sicherheit́ und Integrität́ des Systems zu gewährleisten. Up Luxembourg kann den Vertrag auch vorübergehend aufgrund von Implementierungen, Anpassungen oder Wartungsarbeiten unterbrechen. Up Luxembourg verpflichtet sich,̀ den Partner so schnell wie möglich und auf die angemessenste Weise zu benachrichtigen. Up Luxembourg haftet́ für alle direkten und indirekten Schäden im Falle von Vorsatz oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Für alle anderen Fälle von Fehlern oder Fahrlässigkeit kann Up Luxembourg nur für direkte Schäden haftbar gemacht werden, unter Ausschluss aller indirekten Schäden, wie insbesondere der Verlust von Umsatz oder Gewinn für den Partner. Up Luxembourg übernimmt keine Haftunǵ für Schäden, die nach Ablauf dieses Vertrags entstanden sind. Die Entschädigung, die Up Luxemburg gegebenenfalls zu zahlen hat, ist maximal auf einen Betrag beschränkt, der̀ 6 Monatseinnahmen entspricht, die Up Luxemburg von dem Partner im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat.

15. UNSICHERHEIT

Dieser Vertrag wird intuitu personae mit dem Affiliate geschlossen, der daher ohne vorherige Zustimmung von Up Luxembourg diesen Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten darf. Im Falle einer von Up Luxemburg genehmigten Abtretung bleibt der Partner Up Luxemburg gegenüber für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Zessionar für einen Zeitraum von drei Monaten nach Annahme der Abtretung durch Up Luxemburg haftbar. Up Luxembourg behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten oder unterzuvergeben. Up Luxembourg haftet jedoch gesamtschuldnerisch gegenüber dem Partner für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Übernehmer während eines Zeitraums von drei Monaten ab dem Datum der Übertragung.

16. HÖHERE GEWALT

Up Luxembourg haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis oder jeder Umstand, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Explosion, Epidemie, Elementarereignisse, Krieg, Aufruhr, Streik der Regierung oder ihrer Vertreter oder ähnliche Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen, die von einem solchen Ereignis oder Umstand betroffen ist. In solchen Fällen ergreift Up Luxemburg die vernünftigerweise notwendigen Maßnahmen, um die negativen Folgen für den Partner zu begrenzen.

17. GEISTIGES EIGENTUM

Jede Partei ist und bleibt Eigentümerin aller ihrer geistigen Rechte, Prozesse und Daten, die sie im Rahmen des Partnervertrags implementiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Logos, Handelsnamen, Elemente, die auf Websites, Anwendungen usw. angezeigt werden, die im Rahmen des Vertrags genutzt werden.
Jede der Parteien darf unter keinen Umständen alle oder einen Teil dieser Elemente in jedem Medium und an jedem Ort verwenden, verteilen oder direkt oder indirekt verwerten, es sei denn, die andere Partei hat vorher ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt.

18. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Dieser Vertrag unterliegt dem luxemburgischen Recht. Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, unterliegen alle Streitigkeiten über den Abschluss, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung dieses Vertrags der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Luxemburg. Sollte eine Bestimmung des Vertrags als̀ unwirksaḿ angesehen werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit́ des Vertrags und die Parteien handeln in gutem Glauben eine wirksame Bestimmung aus, die eine gleichwertige oder möglichst ähnliche wirtschaftliche Wirkung hat. Die Parteien werden strikte Vertraulichkeit́ über alle vereinbarten Vertragsbedingungen wahren. Der Partner wählt die Adresse, die in den Besonderen Bedingungen für die Mitgliedschaft angegeben ist, als Wohnsitz.