Allgemeine Nutzungsbedingungen Up Luxembourg

Datum der Aktualisierung: 16.08.2023

Es ist wichtig, jeden der folgenden Begriffe zu lesen, zu verstehen und zu akzeptieren, da jede Nutzung der Up Luxembourg-Dienste und jeder Zugriff auf die Website und die Anwendung diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegt. Durch die Nutzung der Up Luxembourg-Dienste bestätigt der Empfänger, dass er von Up Luxembourg umfassend informiert wurde und diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert. Diese Präambel ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

Zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen haben die folgenden Wörter, wenn sie großgeschrieben werden, und sofern der Kontext keine abweichende Interpretation erfordert, die folgende Bedeutung:

„Angegliedert“: ein Restaurant oder ein Händler, der durch einen Affiliationsvertrag an den Herausgeber gebunden ist.

„Anwendung“: die mobile Anwendung von Up Luxembourg, die der Begünstigte auf sein mobiles Gerät (Smartphone) herunterladen kann und ihm den Zugriff auf sein myUp-Profil ermöglicht, Informationen über die Dienste abruft und verschiedene Funktionen nutzt, wie in den praktischen Modalitäten beschrieben.

„Begünstigter“: jede natürliche Person, der über Up Luxembourg Mahlzeitschecks gemäß dem anwendbaren Recht zugeteilt wurden und Transaktionen mit einem Affilié durchführt.

„Kunde“ oder „Arbeitgeber“: die Vertragspartei von Up Luxembourg, die beabsichtigt, Mahlzeitschecks oder andere Dienstleistungen an ihre Mitarbeiter über die Dienste von Up Luxembourg zu vergeben.

„Begünstigtenkonto“: das von Up Luxembourg ausgegebene elektronische Geld gegen Übermittlung von Geldern des Arbeitgebers des Begünstigten, das eine Forderung gegenüber Up darstellt und die Nutzung des von Up bereitgestellten Zahlungsdienstes gemäß dem anwendbaren Recht ermöglicht. Das Begünstigtenkonto ist ein Konto, das direkt vom Arbeitgeber aufgeladen wird. Der Nutzer dieses Kontos ist der Begünstigte.

„Vertrag“ oder „Dienstleistungsvertrag“: Für Mahlzeitschecks oder andere von Up Luxembourg erbrachte Dienstleistungen der gesamte Vertrag zwischen dem Kunden und Up Luxembourg, einschließlich, soweit zutreffend, der Bestellungen (falls anwendbar), des Dienstleistungsvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und deren gegebenenfalls Aktualisierung). Der Vertrag wird archiviert und ist zugänglich.

„Begünstigtenkonto“: enthält den verfügbaren individuellen Saldo der Titel, der durch die Verwendung der Up Luxembourg-Karte oder eines anderen von Up Luxembourg angebotenen elektronischen Zahlungsmittels zugänglich ist, das die Nutzung des von Up Luxembourg gemäß dem anwendbaren Recht bereitgestellten Zahlungsdienstes ermöglicht. Der Begünstigte ist der Nutzer des Kontos.

„Bedingungen“: die vorliegenden Nutzungsbedingungen, die hauptsächlich die Ausgabe von elektronischen Titeln und die vom Begünstigten mittels der Karte oder eines anderen von Up Luxembourg angebotenen elektronischen Zahlungsmittels getätigten Zahlungen regeln, sowie den Zugriff und die Nutzung der Website, des sicheren myUp-Bereichs und der Anwendung regeln.

„Up Luxembourg-Karte“ oder „Karte“: ein individuelles und persönliches physisches oder digitales Medium für den Begünstigten, das von Up Luxembourg ausgegeben wird und das mit dem Nennwert der vom Arbeitgeber für den betreffenden Begünstigten bestellten Mahlzeitschecks aufgeladen werden soll und die Online-Autorisierung einer Zahlung bei einem Affilié vom Begünstigtenkonto aus ermöglicht. Die Up Luxembourg-Karte ist ein Zahlungsmittel. Die Up Luxembourg-Karte ist kompatibel für die Autorisierung von Transaktionen mit Mahlzeitschecks. Die Up Luxembourg-Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.

„Mahlzeitscheck“: ein nicht übertragbares digitales Dokument mit einem festgelegten Wert und einer Gültigkeit von zwölf Monaten, das von einem Arbeitgeber ausschließlich für die persönliche Verwendung seines Arbeitnehmers ausgegeben wird, um eine Mahlzeit ganz oder teilweise einzunehmen oder Lebensmittel bei einem im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Affilié zu kaufen.

„Herausgeber“: Up Luxembourg SARL mit Sitz in 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxembourg, eingetragen im Handelsregister unter der Steuernummer LU34961018 (E-Mail:hello@up-Luxembourg.lu

„Rechte an geistigem Eigentum“: Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Logos, Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Patente, Technologien, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, die die Mahlzeitschecks und/oder die Dienste betreffen oder damit in Verbindung stehen.

„Anwendbare Gesetze“: Die bestehenden und zukünftigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Rundschreiben und Leitlinien unter jeder Bezeichnung, die auf die Mahlzeitschecks und diesen Vertrag anwendbar sind. Insbesondere das großherzoglich luxemburgische Gesetzesdekret vom 29. Dezember 1986 zur Durchführung von Artikel 115, Nummer 21 des Gesetzes betreffend die Einkommensteuer, wie geändert.

„Benutzername und Passwort“: Von Up bereitgestellter Benutzername und Passwort, mit dem auf die Dienste und Funktionen sowie auf das Profil myUp zugegriffen werden kann.

„Profil myUp“: Sicherer Bereich, der dem Begünstigten gewidmet ist und Informationen zu seinem Begünstigtenkonto sowie den Zugang zu verschiedenen von Up angebotenen Diensten und Funktionen enthält. Das Profil myUp ist vom Begünstigten über die myUp-App und die myUp-Website zugänglich und wird vom Begünstigten gemäß den praktischen Modalitäten aktiviert.

„Praktische Modalitäten“: Die praktischen Nutzungsbedingungen der Dienste, wie sie jederzeit auf der Website und in der App angezeigt werden. Diese praktischen Modalitäten werden regelmäßig aktualisiert. Die auf der Website, in der mobilen App, in Informationsbroschüren angebotenen Funktionen und von Up vorgeschlagenen Verfahren sind Bestandteil der praktischen Modalitäten.

„Up Luxembourg-Netzwerk“: Alle Affiliés, die UP-Mahlzeitschecks als Zahlungsmittel akzeptieren.

„Plattform“: Sicherer Extranet-Bereich „Kundenbereich“, der von Up Luxembourg bezeichnet wird und den Kunden und Begünstigten je nach Funktionalität Zugang zu den Diensten bietet, über die Website my.up-Luxemburg.lu zugänglich ist. Der Kunde hat personalisierten Zugang zum „Kundenbereich“ zur Verwaltung seiner Begünstigten und Bestellungen. Der Begünstigte hat ebenfalls personalisierten Zugang zu einem Profil myUp Luxembourg, einer „Begünstigten“-Schnittstelle, um die von Up Luxembourg angebotenen Funktionen und Dienste zu nutzen, die über die Up Luxembourg-Website zugänglich sind.

„Website“: Die Website von Up Luxembourg, also https://www.up-luxembourg.lu

„Up Luxembourg-Dienste“: Up Luxembourg gibt Mahlzeitschecks aus, vermarktet und fördert sie gemäß dem anwendbaren Recht. Ein „Dienst“ ist ein vom Kunden bestellter und von Up Luxembourg erbrachter Service. Auch zusätzliche von Up Luxembourg bereitgestellte oder vertriebene Dienste sind gemeint, falls zutreffend. „Up Luxembourg“: Up Luxembourg SARL mit Sitz in 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxembourg, eingetragen im Handelsregister unter der Steuernummer LU34961018 (E-Mail: hello@up-Luxembourg.lu).

„Sicherer myUp-Bereich“: Der sichere Bereich der Website, der von Up bezeichnet wird und über die Website my.up-Luxemburg.lu zugänglich ist. Es ermöglicht dem Begünstigten den Zugriff auf sein Profil myUp, den Erhalt von Informationen zu den Diensten und die Nutzung verschiedener Funktionen.

„Saldo“: Der verfügbare Saldo an elektronischer Währung auf dem Begünstigtenkonto eines Begünstigten, d.h. der Nennwert der ursprünglich vom Arbeitgeber an Up gezahlten Beträge abzüglich des Werts aller Zahlungen, die der Begünstigte unter Verwendung des von Up angebotenen Zahlungssystems getätigt hat.

ARTIKEL 2 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Up bietet einen elektronischen Zahlungsdienst vom Typ „Mahlzeitscheck“ an, der es den Begünstigten ermöglicht, Up über die Up-Karte oder jedes andere von Up angebotene elektronische Zahlungsmittel anzuweisen, eine Zahlung in Form eines Transfers von elektronischem Geld zugunsten Dritter auszuführen, bis zur Höhe des zum Zeitpunkt dieser Anweisung verfügbaren Saldos auf ihrem Begünstigtenkonto und gemäß den geltenden Gesetzen für den betreffenden Typ des Checks.

Up kann auch andere zusätzliche Dienste anbieten, gegebenenfalls in Partnerschaft mit Dritten, wie in den praktischen Modalitäten spezifiziert. Diese Dienste unterliegen gegebenenfalls besonderen vertraglichen Bedingungen und/oder in jedem Fall diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen. Im Falle von Inkonsistenzen oder Widersprüchen zwischen den besonderen vertraglichen Bedingungen und diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen haben die besonderen vertraglichen Bedingungen Vorrang.

Up kann ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung alle Änderungen oder Verbesserungen an den Diensten vornehmen, die es für nützlich oder erforderlich hält, um die Kontinuität, Entwicklung und Sicherheit seiner Dienste zu gewährleisten, insbesondere um seine Dienste an technische Standards anzupassen oder um Änderungen in den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, die die Erbringung der Dienste beeinflussen könnten, umzusetzen.

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dienste durch die Begünstigten. Sie sind jederzeit auf der Website und in der App einsehbar. Up empfiehlt dem Begünstigten, diese Bedingungen auszudrucken oder auf der Festplatte seines Computers zu speichern. Die relevanten Bestimmungen dieser Bedingungen regeln auch den Zugang zur Website durch jeden Benutzer, der nicht Begünstigter ist.

ARTIKEL 3 KAPAZITÄT

Der Lizenznehmer erklärt ausdrücklich, dass er geschäftsfähig ist, die Dienste zu nutzen und/oder die erforderlichen Genehmigungen seines Arbeitgebers zur Nutzung der Dienste erhalten hat, und stellt Up von jeglicher Haftung frei, die sich für Up aus der Nutzung der Dienste unter Missachtung dieses Artikels 3 ergeben könnte.

ARTIKEL 4 BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER DIENSTE

4.1 Geldübergabe und Aktivierung des Zahlungsmittels
Wenn der Arbeitgeber des Begünstigten einen Dienstleistungsvertrag mit Up Luxembourg abschließt, wird Up im Namen des vom Arbeitgeber angegebenen Begünstigten eine Karte ausstellen oder, für bestimmte Dienstleistungen, nur ein spezifisches Profil myUp für den Begünstigten erstellen. Gegebenenfalls wird die Karte an die vom Arbeitgeber angegebene Adresse gesendet und unter der Aufsicht des Arbeitgebers verteilt. Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Verteilung der Karten verantwortlich, insbesondere dafür, das Mitglied seines Personals, den Begünstigten, bei der Verteilung der neuen Karten eindeutig zu identifizieren. Nach Erhalt der Karte wird der Begünstigte aufgefordert, sie gemäß den praktischen Modalitäten zu aktivieren. Zu diesem Zeitpunkt kann der Begünstigte auch auf die sichere Website myUp oder die App zugreifen, um sein Profil myUp zu aktivieren.

Die Überweisung von Geldern an Up durch den Arbeitgeber erfolgt gemäß den im zwischen Arbeitgeber und Up geschlossenen Dienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen. Der auf dieses Begünstigtenkonto eingezahlte Betrag hat eine zeitliche Gültigkeitsbeschränkung gemäß dem anwendbaren Gesetz. Das Ablaufdatum kann geändert werden durch (1) eine Meldung an den Up-Kundendienst, auf der sicheren Website myUp oder in der App im Falle von Diebstahl oder Verlust oder (2) eine Nichtverfügbarkeit unserer Systeme, die Up zuzuschreiben ist.

Up bestätigt dann dem Begünstigten, dass sein Begünstigtenkonto durch den Versand einer SMS gutgeschrieben wurde, wenn die SMS-Option vom Arbeitgeber ausgewählt wurde und sofern der Begünstigte bei der Aktivierung seiner Karte oder seines Profils myUp eine gültige Mobiltelefonnummer angegeben hat. Wenn der Arbeitgeber die SMS-Option nicht aktiviert hat, wird der Begünstigte per E-Mail benachrichtigt, sofern er bei der Aktivierung seiner Karte oder seines Profils myUp eine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat. Andernfalls kann keine Benachrichtigung gesendet werden.

In einigen besonderen Fällen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Up zu bitten, die Konten aller oder einiger seiner Begünstigten zu aktivieren. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Begünstigten über diese Bedingungen und deren Zustimmung zu informieren.

In keinem Fall werden E-Mail- und Mobiltelefondaten oder Transaktionsdetails des Begünstigten dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Der Begünstigte kann seinen Saldo und die Gültigkeit der Essensgutscheine gemäß den praktischen Modalitäten einsehen.
Up kann dem Begünstigten auch einen Code oder ein Passwort per SMS an seine Handynummer oder seine E-Mail-Adresse senden.

Up bleibt jederzeit Eigentümer der unter der Marke Up bereitgestellten Zahlungsmittel. Der Begünstigte, der im Besitz eines kompatiblen Zahlungsmittels ist, ist jederzeit für die Verwendung dieses Zahlungsmittels verantwortlich und verpflichtet sich, es verantwortungsbewusst zu nutzen. Er haftet auch im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Zahlungsmittels.

4.2 Zahlungsbedingungen
Die elektronische Währung ist für die Zahlung in Form einer Übertragung elektronischer Währung an Affiliés bestimmt, die die von Up ausgegebenen Zahlungsmittel akzeptieren, gemäß den Bedingungen und Grenzen, die in den praktischen Modalitäten und dem geltenden Recht vorgesehen sind. Die Zahlung kann mittels der Up Luxembourg Karte erfolgen, über das Zahlungsterminal, das dem Begünstigten vom Affilié zur Verfügung gestellt wird.

Sie kann auch ohne Verwendung der Up Luxembourg Karte über die Website oder die App des Affiliés erfolgen, unter Verwendung seines mit seinem Profil myUp verknüpften Begünstigtenkontos. Die Verwendung der Karte und die elektronische Zahlung sind in den praktischen Modalitäten beschrieben. Die Zahlungstransaktionen eines Affiliés mit den von Up Luxembourg ausgegebenen Essensgutscheinen werden online abgewickelt.

Jede Zahlungsanweisung, die Up erreicht, wird vor ihrer Ausführung von Up auf ihre Gültigkeit hin überprüft.
Diese Überprüfungen beziehen sich insbesondere auf den bei Up im Begünstigtenkonto des Begünstigten hinterlegten Saldo. Nach Abschluss der Validitätsprüfungen, wenn die Zahlungsanweisung gültig ist, wird die Zahlung endgültig von Up ausgeführt. Sie wird zu diesem Zeitpunkt unwiderruflich, und der Begünstigte kann ihre Stornierung nicht mehr verlangen. Up wird die Zahlung unwiderruflich und endgültig in ihrer Datenbank registrieren, indem sie den Saldo des Initiators der Zahlung bei Up um den gezahlten Betrag verringert und den Saldo des Zahlungsempfängers bei Up erhöht. Wenn die Zahlungsanweisung ungültig ist, wird die Zahlung nicht ausgeführt, und Up wird den Initiator der Zahlungsanweisung darüber informieren.

Bei ihrer Verwendung können elektronische Essensgutscheine aufgeteilt werden. Bei einer Zahlung befolgt Up das „first-in-first-out“-Prinzip: Es verwendet vorrangig den Essensgutschein mit der kürzesten Gültigkeitsdauer.

4.3 Anerkennung der Zahlung
Der Empfänger erkennt an, dass jede Zahlung in Form von elektronischem Geld, die über die Dienste von Up Luxembourg ausgeführt oder empfangen wird, schuldbefreiend ist, als ob diese Zahlung durch die Übergabe von Bargeld oder Buchgeld durch den Absender der Zahlung an den Empfänger erfolgt wäre, und verzichtet daher darauf, sich auf Artikel 1243 des Zivilgesetzbuches oder eine andere gesetzliche Bestimmung zu berufen, um die Zahlung anzufechten.

4.4 Wertstellungsdaten
Up schreibt dem Partner gemäß dem Anwendbaren Recht Geld gut.

4.5 Zugriff auf das myUp-Profil, die sichere myUp-Website oder die Anwendung
Der Empfänger kann auf sein myUp-Profil über die sichere myUp-Website oder über die Anwendung mithilfe seines Logins und Passworts zugreifen, die ihm von Up mitgeteilt und vom Empfänger gemäß den praktischen Bedingungen geändert wurden.

4.6 Verlauf der Operationen
Alle Transaktionen, die einen Begünstigten betreffen (Ausführung einer Zahlung), werden in einem elektronischen Auszug aufgeführt, der nach jedem Tag, an dem Transaktionen stattgefunden haben, erstellt wird und den der Begünstigte in seinem myUp-Profil über die sichere myUp-Website oder die Anwendung mithilfe seines Logins und Passworts einsehen kann. Der Empfänger kann dort auch alle Transaktionen in Bezug auf sein Empfängerkonto des laufenden Monats sowie der letzten drei abgelaufenen Kalendermonate einsehen.

4.7 Anfrage nach Informationen
Alle Anfragen zu einer Transaktion oder einem Service können an die E-Mail-Adresse hello@up-luxembourg.lu

4.8 Hinweis zum Ablauf von Essensgutscheinen
Up Luxembourg verpflichtet sich, den Empfänger mindestens zehn Tage vor Ablauf (eines Teils) seiner elektronischen Essensgutscheine per SMS zu benachrichtigen, wenn die SMS-Option vom Arbeitgeber gewählt wurde und unter der Bedingung, dass der Empfänger bei der Aktivierung seiner myUp-Karte oder seines myUp-Profils eine gültige Handynummer angegeben hat. Wenn der Arbeitgeber die SMS-Option nicht aktiviert hat, wird der Empfänger per E-Mail benachrichtigt, vorausgesetzt, er hat bei der Aktivierung seiner Karte oder seines myUp-Profils eine gültige E-Mail-Adresse angegeben. Andernfalls kann ihm keine Benachrichtigung zugesandt werden.

4.9 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl der Karte kann das Medium auf einfache, schnelle und kostenlose Weise über eine Notrufnummer 07/805.33.77, die sichere Website myUp, die Anwendung oder mittels einer SMS an die in den Praktischen Modalitäten beschriebene Nummer gesperrt werden. Up wird dem Arbeitnehmer innerhalb von zehn Geschäftstagen ein neues Medium zur Verfügung stellen, um den Verfall der Wertpapiere zu verhindern. Dieses neue Medium muss die Verwendung des Restbetrags der Essensgutscheine zum Zeitpunkt der Meldung des Verlusts oder Diebstahls ermöglichen. Zu diesem Zweck wird die Gültigkeitsdauer der Essensgutscheine nach der Meldung des Diebstahls oder Verlusts automatisch um zehn Werktage verlängert.

4.10 Besondere Bedingungen für Essensgutscheine
Der elektronische Essensgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem der Essensgutschein dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird. Die elektronischen Essensgutscheine werden jeden Monat in einer oder mehreren Raten dem Empfängerkonto gutgeschrieben, je nach Anzahl der Tage in diesem Monat, an denen der Empfänger voraussichtlich Leistungen erbringen wird, gemäß den Bestimmungen von Artikel 19bis des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Überarbeitung des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer. Der elektronische Essensgutschein kann nur als Bezahlung für eine Mahlzeit oder für den Kauf von verzehrfertigen Lebensmitteln akzeptiert werden.

ARTIKEL 5 VERGÜTUNG UND KOSTEN

Die Vergütung und alle Gebühren, die an Up für die Dienstleistungen oder für die Rückerstattung des elektronischen Geldes zu zahlen sind, werden dem Arbeitgeber gemäß dem Dienstleistungsvertrag zwischen Up und dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

Diese Vergütungen und Gebühren werden in keinem Fall direkt von Up Luxemburg vom Saldo gemäß dem anwendbaren Recht abgezogen. SMS, die vom Empfänger an Up gesendet werden, um den Kontostand abzufragen, Informationen über die letzten Transaktionen zu erhalten oder eine Karte zu sperren, werden dem Empfänger direkt vom Mobilfunkanbieter zu den in den praktischen Bedingungen angegebenen Tarifen in Rechnung gestellt.

Die SMS zur Aktivierung des Dienstes sowie SMS, die über die Gutschrift auf dem Empfängerkonto oder den Verfall von Wertpapieren informieren (die nur versendet werden, wenn der Arbeitgeber diese Option aktiviert hat), sind für den Empfänger ebenfalls kostenlos. E-Mails, die gemäß diesen Bedingungen an den Empfänger gesendet werden, sind ebenfalls kostenlos.

Das von Up herausgegebene Medium, das der Empfänger für die Zahlung von Essensgutscheinen in elektronischer Form verwendet, ist für den Empfänger kostenlos.

Wenn ein Verlust oder Diebstahl angezeigt wird, kann der Restbetrag des elektronischen Essensgutscheins nicht für die Zahlung des Ersatzmediums verwendet werden.

ARTIKEL 6 NICHTEINMISCHUNG IN DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN LEISTUNGSEMPFÄNGER UND MITGLIED

Up bietet einen elektronischen Zahlungsdienst an, der ausschließlich auf elektronischem Geld basiert. Im Rahmen der Zahlung greift Up Luxembourg daher in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt in die Beziehungen ein, die zwischen dem Begünstigten und einem Affiliate bestehen können. Insbesondere übernimmt Up Luxembourg keine Verantwortung dafür, dass die Empfänger und/oder Affiliates ihre möglichen gegenseitigen Verpflichtungen einhalten, für die Art der Übertragung von elektronischem Geld (Zahlung einer Schuld/Dienstleistung/Produkt, Schenkung, Darlehen, ungerechtfertigte Zahlung usw.) oder für die Gültigkeit oder Richtigkeit der Zahlung.

Wenn der Empfänger, der Inhaber eines Empfängerkontos ist, einen Partner mit einem Essensgutschein bezahlt, wird eindeutig davon ausgegangen, dass die gekauften Produkte den Produkten entsprechen, die nach dem anwendbaren Recht zulässig sind.

ARTIKEL 7 VERPFLICHTUNGEN UND GENEHMIGUNGEN DES EMPFÄNGERS

Der Begünstigte verpflichtet sich, die Dienstleistungen von Up Luxembourg in gutem Glauben und nur zu legalen Zwecken zu nutzen und die vorliegenden Bedingungen sowie die praktischen Modalitäten einzuhalten.

Der Begünstigte ist allein verantwortlich für die Aufbewahrung seines von Up Luxembourg ausgestellten Zahlungsmittels sowie seiner PIN (falls aktiviert) seiner Karte und seiner Login-Daten und Passwörter, die ihm den Zugang zu den Dienstleistungen von Up Luxembourg und Funktionen, seinem Profil myUp und die Verwendung für Online-Zahlungen ermöglichen. Er verpflichtet sich, seine Codes, Login-Daten und Passwörter geheim zu halten (und insbesondere, um dies zu gewährleisten, sofort die SMS-Nachrichten mit seinem Code aus dem Speicher seines Mobiltelefons zu löschen) und alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte ohne seine Zustimmung die Dienstleistungen von Up Luxembourg nutzen und somit über seine elektronische Währung verfügen können. Der Begünstigte muss Up Luxembourg unverzüglich gemäß den praktischen Modalitäten über jedes Ereignis informieren, das zu einem solchen Missbrauch führen könnte (wie den Verlust seiner Up Luxembourg-Karte, seines Codes/Logins und Passworts usw.), sowie über jeden Missbrauch oder Betrug, den er festgestellt hat. Nach Erhalt dieser Benachrichtigung von Up Luxembourg wird Up Luxembourg den Saldo des Begünstigten sperren und den Code/Login und das Passwort des Begünstigten deaktivieren, um den Schaden des Begünstigten zu begrenzen. Der Saldo kann später auf Anfrage des Begünstigten gemäß den praktischen Modalitäten entsperrt werden. Es wird daher vereinbart, dass der Begünstigte allein verantwortlich ist, und ausschließlich Up Luxembourg, für alle Zahlungen ist, die möglicherweise ohne seine Zustimmung mit seiner Karte oder einem anderen elektronischen Zahlungsmittel von Up Luxembourg und unter Verwendung seiner Codes, Logins und Passwörter getätigt werden.

Der Begünstigte autorisiert und bevollmächtigt Up Luxembourg ausdrücklich, jedoch nur im Falle der Notwendigkeit, im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen von Up Luxembourg oder zum Zwecke der Identifizierung oder Verhinderung von Betrug oder rechtswidrigen Handlungen, Informationen in seinem Namen von seinem Arbeitgeber oder seinem Mobilfunkbetreiber zu sammeln.

Alle Fragen zum erhaltenen Gutscheinbetrag oder zum Guthaben auf den Begünstigtenkonten müssen an den Arbeitgeber des Begünstigten gerichtet werden.

ARTIKEL 8 VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGEN VON UP LUXEMBOURG

8.1 Verpflichtungen von Up Luxembourg
Up Luxembourg verpflichtet sich, die geltende Gesetzgebung einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und den Umgang mit personenbezogenen Daten (siehe Artikel 14 unten).

Up Luxembourg verpflichtet sich, den Begünstigten über die Entwicklung des Up Luxembourg-Netzwerks zu informieren, das die von Up Luxembourg ausgegebenen oder kompatiblen Zahlungsmittel akzeptiert. Diese Informationen werden regelmäßig auf ihrer Website www.up-luxembourg.lu aktualisiert oder sind in der Anwendung zugänglich. Up Luxembourg wird Einrichtungen, die möglicherweise kompatible Up Luxembourg-Zahlungsmittel akzeptieren können, auffordern, sich dem System anzuschließen.

Up Luxembourg wird ihre Informationssysteme gemäß den geltenden Gesetzen für Essensgutscheine betreiben. Up Luxembourg verpflichtet sich, alle angemessenen Mittel einzusetzen, um einen unterbrechungsfreien Zugang zu ihrer Website, ihrer Anwendung und ihren Diensten zu gewährleisten, und wird sich insbesondere darum bemühen, dass der Begünstigte ohne Unterbrechung auf seine elektronische Währung zugreifen kann. Trotz dieser Bemühungen können vorübergehend technische Probleme auftreten, die dazu führen, dass die Dienste, die Website oder die Anwendung nicht verfügbar sind. Soweit erforderlich und unbeschadet des Rechts von Up Luxembourg, höhere Gewalt geltend zu machen, liegt die Verantwortung von Up Luxembourg in diesem Bereich ausschließlich in der Bereitstellung der Mittel. Der Begünstigte ist verpflichtet, Up Luxembourg unverzüglich über etwaige technische Probleme oder Störungen bei der Nutzung der Dienste, der Website oder der Anwendung zu informieren, und zwar gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Up Luxembourg kann auch freiwillig den Zugang zur Website, zur Anwendung oder zu bestimmten Diensten ohne vorherige Ankündigung unterbrechen, um (1) etwaige Defizite oder Ausfälle ihrer Hardware, Software oder Kommunikationsausrüstung zu verhindern oder zu beheben, (2) falls Up Luxembourg dies für notwendig erachtet, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf, im Falle eines Hackerangriffs, einer Mittelumleitung, eines Missbrauchs/Betrugs oder (3) um Wartungsarbeiten durchzuführen oder Verbesserungen/Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen. Wenn dies vernünftigerweise möglich ist, wird Up Luxembourg den Begünstigten im Voraus über geplante Unterbrechungen informieren. Up Luxembourg kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die dem Arbeitgeber, den Begünstigten oder den Partnern möglicherweise infolge solcher Unterbrechungen entstehen.

Up Luxembourg verpflichtet sich jedoch, die laufende Gültigkeit der Essensgutscheine um eine Dauer zu verlängern, die der Dauer einer Unterbrechung der Up Luxembourg-Dienste entspricht, die auf Up Luxembourg zurückzuführen ist und die die Verwendung der Up Luxembourg-Karte bei einem Partner für die Begünstigten unmöglich gemacht hat. Up Luxembourg ist auch berechtigt, den Zugang zu den Diensten für einen bestimmten Begünstigten auszusetzen, (i) wenn sie dies für erforderlich hält, um Missbrauch oder betrügerische oder rechtswidrige Nutzung der Dienste zu verhindern oder zu beheben, oder (ii) wenn sie vernünftige Verdachtsmomente für solchen Missbrauch/Betrug/Nutzung hat, oder (iii) um Anforderungen oder Anweisungen von zuständigen Personen, Organen oder Behörden zu entsprechen.

8.2 Verantwortlichkeiten von Up Luxemburg
Up Luxembourg haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen haftet sie nicht für leichte Fahrlässigkeit (gelegentlich oder nicht). Unbeschadet anderer Ausschluss- oder Haftungsbeschränkungsgründe gemäß diesen Bedingungen oder praktischen Modalitäten haftet Up Luxembourg ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen haftet sie nicht für leichte Fahrlässigkeit (gelegentlich oder nicht).

Up Luxembourg kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch höhere Gewalt oder Maßnahmen der luxemburgischen oder europäischen Behörden verursacht wurden. Folglich und ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist, haftet sie nicht für schädliche Folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Nichtverfügbarkeit der Karte, der Essensgutscheine, der Plattform, Lieferverzögerungen usw.), die direkt oder indirekt aus Umständen resultieren, die ihrer angemessenen Kontrolle entzogen sind, insbesondere (1) Feuer oder Überschwemmung, (2) Stromausfall, (3) Streik ihres Personals oder eines ihrer Lieferanten oder Unterauftragnehmer, (4) Pandemien, (5) Fehler oder (6) technische Unterbrechungen oder (7) andere Aktivitäten der in- und ausländischen Post-, Telefon-, Transport- oder Mobilfunkdienste.

Up Luxembourg kann darüber hinaus in keinem Fall für Probleme bei Zahlungen oder anderweitig verantwortlich gemacht werden, die sich ergeben aus (1) Fehlern oder Ungenauigkeiten in den von den Partnern an ihre Kunden übermittelten Informationen zur Nutzung des Zahlungssystems (2) technischen Problemen oder anderen Vorfällen bei einem Partner.

Up Luxembourg haftet nicht für indirekte Schäden finanzieller, kommerzieller oder anderer Art, wie Datenverlust, entgangene Gewinne, erhöhte Betriebskosten, Störung der Geschäftstätigkeit, Ansprüche Dritter (einschließlich der Begünstigten), Verlust von Ruf oder Ersparnissen, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Up Luxembourg-Dienste ergeben. In Fällen, in denen die Haftung von Up Luxembourg begründet ist, ist ihre Gesamthaftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Schäden beschränkt, die eine unmittelbare, vorhersehbare und unvermeidliche Folge ihres Verschuldens sind, und darf in keinem Fall den Betrag von 6 Monaten an Dienstleistungen, der im Durchschnitt in den 12 Monaten vor dem letzten Schadensfall an den Kunden berechnet wurde, mit einem Höchstbetrag von zehntausend (10.000) Euro pro Jahr, unabhängig von der Art des Schadens oder des Schadensereignisses, überschreiten.

Up Luxembourg kann in keinem Fall für Probleme bei Zahlungen oder anderweitig verantwortlich gemacht werden, die sich ergeben aus (1) Fehlern oder Ungenauigkeiten in den von den Händlern an ihre Kunden übermittelten Informationen zur Nutzung des Zahlungssystems (insbesondere Fehler in den eingegebenen Shortcodes usw.), (2) technischen Problemen oder anderen Vorfällen bei einem Händler.

In allen Fällen, in denen die Haftung von Up Luxembourg begründet ist, ist sie auf Schäden beschränkt, die eine unmittelbare, vorhersehbare und unvermeidliche Folge ihres Verschuldens sind, und kann in keinem Fall zu einer Entschädigung für mittelbare Schäden finanzieller, kommerzieller oder anderer Art führen. Innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen ist die Haftung von Up Luxembourg gegenüber dem Begünstigten stets auf das zum Zeitpunkt des Verschuldens von Up Luxembourg verfügbare Guthaben auf dem Begünstigtenkonto beschränkt.

Up Luxembourg kann unter keinen Umständen gegenüber dem Empfänger für jegliche Form von Schaden haftbar gemacht werden, der ganz oder teilweise die Folge einer auch nur unbeabsichtigten Verletzung der Bedingungen oder praktischen Modalitäten durch den Empfänger ist.

ARTIKEL 9 DAUER UND ENDE DES VERTRAGS

Der Begünstigte verfügt über ein Begünstigtenkonto aufgrund der Unterzeichnung eines Vertrags mit seinem Arbeitgeber. Sein Arbeitgeber hat einen Dienstleistungsvertrag mit Up Luxembourg unterzeichnet, und der Begünstigte wurde eindeutig von seinem Arbeitgeber als Empfänger der von Up Luxembourg ausgegebenen Essensgutscheine angegeben. Diese Bedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Lieferungen von Essensgutscheinen durch Up Luxembourg an den Begünstigten.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Vertrag gemäß den Bestimmungen im Dienstleistungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Up Luxembourg zu kündigen. Bei der letzten Zahlung des Arbeitgebers wird Up Luxembourg die letzten Essensgutscheine für die Begünstigten ausgeben. Up Luxembourg verpflichtet sich, ihre Dienste für den Begünstigten bis zum Ablauf des letzten Guthabens aufrechtzuerhalten.
Der Begünstigte kann keine Entschädigung für die Folgen der Beendigung des Dienstleistungsvertrags zwischen seinem Arbeitgeber und Up Luxembourg in Anspruch nehmen, unabhängig von der Ursache und auch dann nicht, wenn der Vertrag aufgrund eines schwerwiegenden Verschuldens von Up Luxembourg seitens des Arbeitgebers gekündigt wurde.

Up Luxembourg behält sich das Recht vor, diese Nutzungsvereinbarung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung durch Senden einer SMS an die Mobiltelefonnummer des Begünstigten oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Begünstigten zu beenden, wenn:
– Up Luxembourg dies für erforderlich hält, um die Sicherheit oder Integrität der Dienste, ihrer Website oder ihrer Anwendung zu gewährleisten;
– Der Begünstigte die Dienste oder Funktionen der Website oder der Anwendung betrügerisch oder missbräuchlich nutzt.

ARTIKEL 10 ANFECHTUNG

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen muss jede Beschwerde oder jeder Einwand im Allgemeinen bezüglich (1) einer Fehlfunktion eines Dienstes, der Webseite oder der Anwendung, (2) einer Information im Allgemeinen, die von Up Luxembourg stammt oder auf der Webseite oder der Anwendung enthalten ist, (3) eines Fehlers bei der Ausführung einer Zahlung oder eines anderen Dienstes, (4) einer Nichterfüllung (wie in Artikel 9 oben definiert) durch Up Luxembourg vom Begünstigten an Up Luxembourg per Einschreiben an die folgende Adresse gesendet werden: 9 rue du Laboratoire oder per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: ( hello@up-luxembourg.lu), unter Androhung des Verfalls des Widerspruchsrechts des Begünstigten, innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag, an dem der Begünstigte davon Kenntnis erlangt hat oder davon ausgegangen werden kann, dass er davon Kenntnis erlangt hat. Es wird davon ausgegangen, dass der Empfänger von einer SMS oder E-Mail am Tag der Versendung der SMS oder E-Mail durch Up Luxembourg Kenntnis erlangt hat.

Up Luxembourg beteiligt sich nicht an einem System zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden und Klagen seiner Kunden oder Empfänger, unbeschadet der Möglichkeit, von Fall zu Fall eine Vereinbarung über eine solche außergerichtliche Beilegung zu schließen.

ARTIKEL 11 RECHT AUF GEISTIGES EIGENTUM

Alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und den Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken) in Verbindung mit den Dienstleistungen, der Up Luxembourg Karte, der Webseite oder der Plattform gehören Up Luxembourg, einer ihrer Tochtergesellschaften, ihren Lizenzgebern oder ihren Lieferanten. Die Bedingungen haben nicht die Wirkung, diese geistigen Eigentumsrechte ganz oder teilweise an den Kunden oder die Begünstigten zu veräußern.

ARTIKEL 12 REGISTRIERUNG UND VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN DER BEGÜNSTIGTEN – NATÜRLICHEN PERSONEN

Up Luxembourg und der Kunde handeln als Verantwortliche (Controller) für die Verarbeitung personenbezogener Daten und stellen sicher, dass sie jederzeit die geltenden Datenschutzgesetze und Sicherheitsvorschriften einhalten.

Up Luxembourg wird diese Daten gemäß den Bestimmungen ihrer Datenschutzrichtlinie verarbeiten, die im Hinblick auf die genannte Verordnung aktualisiert wird, mit dem Hauptziel, die Up Luxembourg-Dienste gegenüber dem Kunden und dem Begünstigten gemäß den geltenden Gesetzen durchzuführen und ihnen neue Produkte anzubieten, was insbesondere die Verwaltung und Archivierung von Zahlungsvorgängen und anderen Operationen, die Rückerstattung von elektronischem Geld, die Verwaltung und Pflege der Vertragsbeziehungen, die Verwaltung der vom Begünstigten im Rahmen dieser Beziehungen zur Verfügung gestellten Websites und Plattformen, die Überprüfung und Testung der verwendeten Computersysteme, die Kontrolle der Regelmäßigkeit der Operationen und die Prävention von Unregelmäßigkeiten (Geldwäscheprävention, Missbrauch und Betrug usw.) umfasst.

Up Luxembourg verpflichtet sich, personenbezogene Daten der Begünstigten nicht an Dritte weiterzugeben, außer an ihre Lieferanten oder Subunternehmer, soweit diese Weitergabe für die Durchführung der Dienstleistungen und die Verwaltung der Vertragsbeziehung zum Kunden erforderlich ist.

Up Luxembourg hat das Recht, personenbezogene Daten an jedes luxemburgische oder ausländische Justiz- oder Verwaltungsbehörde weiterzugeben, soweit dies gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich ist (Dokumente über Begünstigte, deren elektronisches Geld und getätigte Transaktionen usw.).

Die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf das beschränkt, was strikt erforderlich ist, damit Up Luxembourg ihre Rechte ausüben und ihre vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen kann.

Der Begünstigte und jede andere Person, die von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffen ist, hat das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten und das Recht, unrichtige Daten, die sie betreffen, durch Zusendung eines Schreibens an Up Luxembourg mit einer Kopie ihres Personalausweises zu korrigieren, oder indem sie das dafür vorgesehene Verfahren auf der sicheren Website myUp befolgt oder eine E-Mail an die dafür vorgesehene Adresse sendet. privacy@up-luxembourg.lu

ARTIKEL 13 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ANWENDUNG ODER DEN ZUGRIFF AUF DIE SICHERE MYUP-WEBSITE

13.1.
Schritte, die Sie unternehmen müssen, um die Anwendung zu nutzen oder auf die sichere myUp-Website zuzugreifen.

Um zum ersten Mal auf die Anwendung und die gesicherte myUp-Website zuzugreifen und die über diese zugänglichen Dienste zu nutzen, muss der Empfänger verschiedene Schritte befolgen, die in den Praktischen Modalitäten festgelegt sind.

In jedem Fall muss er die vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Kenntnis nehmen, sie ausdrücklich akzeptieren, indem er das entsprechende Kästchen ankreuzt, und seinen Registrierungsantrag bestätigen (wobei der Empfänger die Möglichkeit hat, diese Dokumente auszudrucken und/oder auf einem Gerät zu speichern). Bei der Anmeldung erhält der Empfänger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Bestätigungs-E-Mail. Darüber hinaus kann der Empfänger jederzeit verlangen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Papierform unter folgender Adresse zu erhalten: hello@up-luxembourg.lu

Es werden technische Mittel eingesetzt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vom Empfänger bereitgestellt wurden, und dem Empfänger wird vor der Bestätigung eine Zusammenfassung angeboten, damit er die Richtigkeit der bereitgestellten Daten überprüfen kann.

13.2.
Anwendungsspezifische Anforderungen

Die Anwendung muss als digitale Inhalte betrachtet werden, die nicht auf einem physischen Datenträger bereitgestellt werden. Durch das Herunterladen der Anwendung akzeptiert der Begünstigte, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und er erkennt ausdrücklich an, dass er sein Widerrufsrecht verliert.

Der Begünstigte, der die Anwendung nutzt, muss jederzeit sicherstellen, dass seine Ausrüstung (insbesondere sein Gerät), seine Hardware und Software für das Laden und die Nutzung der von Up Luxembourg über die Anwendung bereitgestellten Software und Datenbanken geeignet und kompatibel sind.

Der Begünstigte kann in den praktischen Modalitäten alle relevanten Informationen zu den Funktionen der Anwendung sowie zu deren Interoperabilität mit bestimmten Hardware- oder Softwarekomponenten finden, von denen Up Luxembourg vernünftigerweise Kenntnis hat, sowie Informationen zu den geltenden technischen Schutzmaßnahmen.

Neue Versionen der Anwendung werden regelmäßig über den App Store oder Google Play den Begünstigten zur Verfügung gestellt. In diesem Fall wird eine Nachricht auf seinem Gerät angezeigt, die ihn über diese Updates und ihre wichtigsten Merkmale informiert. Durch Herunterladen dieser Updates akzeptiert der Begünstigte die Änderungen an der Anwendung oder den Diensten, die sich daraus ergeben. Er verpflichtet sich, die Updates regelmäßig herunterzuladen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach ihrer Bereitstellung.

Der Begünstigte wird darüber informiert und akzeptiert, dass Up Luxembourg den Zugriff auf die Anwendung sperren kann, wenn er bestimmte Updates nicht installiert. Die Anwendung kann kostenlos über einen Online-Shop (wie den App Store oder Google Play) vom Begünstigten heruntergeladen werden. Die über die Anwendung zugänglichen Dienste werden dem Kunden ohne Zahlung eines Preises bereitgestellt.

13.3.
Gemeinsame Anforderungen für die Anwendung und die Website

Der Begünstigte verpflichtet sich, die Anwendung zu nutzen und auf die Website zuzugreifen – sowie die darüber bereitgestellten Dienste -, unter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und aller sonstigen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen.
Insbesondere verpflichtet er sich, genaue persönliche Informationen bereitzustellen und die Anwendung nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder die Rechte von Up Luxembourg oder Dritten zu verletzen.

Der Begünstigte bleibt jederzeit für die Sicherheit seines Begünstigtenkontos und für alle über sein Konto erteilten Anweisungen und/oder Aufträge verantwortlich. Es ist insbesondere verboten, Dritten Zugang zu seinem Begünstigtenkonto zu gewähren, sein Begünstigtenkonto zu verkaufen oder einem Dritten zu leihen. Der Begünstigte wird seine Zugangsdaten (Benutzername und/oder Passwort) nicht weitergeben. Der Begünstigte verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit der Anwendung oder der Website beeinträchtigen könnten. Der Begünstigte ist allein und ausschließlich für die von ihm im Internet in seinen dedizierten Bereichen veröffentlichten Inhalte verantwortlich.

Der Begünstigte verpflichtet sich, sicherzustellen, dass seine Inhalte und Kommentare nicht die Rechte Dritter verletzen (Einhaltung der Rechte des geistigen Eigentums, der Antidiskriminierungs- und Datenschutzvorschriften). Er wird insbesondere jegliche Form von rassistischer, sexistischer, diffamierender, beleidigender, pornografischer und/oder verherrlichender Inhalte oder Kommentare über Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterlassen. Up Luxembourg behält sich das Recht vor, die vom Begünstigten veröffentlichten Kommentare und Inhalte zu überprüfen und im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen unzulässige Inhalte zu entfernen oder zu zensieren.

ARTIKEL 14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

14.1.
Beweis

Die Kommunikation per SMS, E-Mail sowie durch Mitteilungen auf dem sicheren Teil der Website oder der Anwendung gilt gemäß diesen Bedingungen als gültige Kommunikationsmittel.

Alle Informationen in der Datenbank von Up Luxembourg, insbesondere zu den von den Begünstigten erhaltenen Zahlungsanweisungen und -bestätigungen, den von Up Luxembourg gesendeten SMS, den Rückerstattungs- und anderen Anfragen der Begünstigten und der Ausführung von Zahlungs- und Rückerstattungsvorgängen durch Up Luxembourg (einschließlich Datum und Uhrzeit dieser Anweisungen/Bestätigungen/Anfragen/Vorgänge und SMS sowie deren Inhalt), haben bis zum Gegenbeweis Beweiskraft, wie eine eigenhändig unterzeichnete Urkunde auf Papier.

Dokumente von Up Luxembourg, die diese Daten wiedergeben, sowie die unveränderlichen, sicheren und zuverlässigen Spuren, die auf den Computersystemen von Up Luxembourg dieser Daten gespeichert sind, gelten bis zum Gegenbeweis als Beweismittel. Up Luxembourg kann den Zugriff auf die Website und den Empfang/Versand von SMS auf geeignete elektronische Weise nachweisen. Die unveränderlichen, sicheren und zuverlässigen Spuren auf den Computersystemen von Up Luxembourg gelten als Beweis für diesen Zugriff/Empfang/Versand.

Sofern der Begünstigte keinen Gegenbeweis erbringt, haben Kopien oder Reproduktionen von Dokumenten, die von Up Luxembourg erstellt wurden, die gleiche Beweiskraft wie das Original. Die Parteien erkennen an, dass bestimmte Anfragen oder Bedingungen eine besondere Zustimmung des Begünstigten auf der Website oder in der Anwendung erhalten können. Der Begünstigte wird vermutet, diese besondere Anfrage gestellt oder diese besonderen Bedingungen akzeptiert zu haben, indem er auf der Website oder in der Anwendung auf ein „Ich akzeptiere“-Symbol klickt. Der Nachweis dieser Zustimmungen sowie der Zustimmung zu diesen Bedingungen kann von Up Luxembourg auf geeignete elektronische Weise erbracht werden.

14.2.
Archivierung des Vertrags

Informationen über Verträge, die mit Empfängern abgeschlossen wurden, werden von Up Luxembourg archiviert. Der Empfänger kann auf die archivierten Verträge, bei denen er eine der Vertragsparteien war, zugreifen, indem er einen entsprechenden Antrag per E-Mail an die folgende Adresse stellt: hello@up-luxembourg.lu, oder per Post an die folgende Adresse: 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxemburg, unter der Bedingung, dass der betreffende Vertrag eindeutig identifiziert wird. Diese archivierten Verträge werden unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung gestellt.

14.3.
Unteilbarkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund ungültig sein, vereinbaren die Vertragsparteien, dass die übrigen Bestimmungen weiterhin voll anwendbar bleiben. Die nichtige, ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Klausel wird rückwirkend durch eine gültige und durchsetzbare Klausel ersetzt, deren Inhalt dem der ursprünglichen Klausel wirtschaftlich oder funktional so nahe wie möglich kommt.

14.4.
Änderung der Bedingungen

Up Luxembourg ist berechtigt, die Bedingungen jederzeit zu ändern und wird die geänderten Bedingungen auf der Webseite und in der Anwendung veröffentlichen, wobei der Empfänger über diese Änderung zusätzlich per E-Mail informiert wird, vorausgesetzt, er hat bei der Aktivierung seiner Karte oder seines myUp Luxembourg-Profils eine gültige E-Mail-Adresse angegeben. Die neuen Bedingungen treten frühestens einen Monat nach ihrer Veröffentlichung auf der Website von Up Luxembourg und der Anwendung und der Benachrichtigung des Empfängers in Kraft. Im Falle von Unstimmigkeiten wird der Empfänger aufgefordert, Up Luxembourg zu kontaktieren.

ARTIKEL 16 ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

Die Bedingungen unterliegen luxemburgischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Annahme durch den Empfänger, die Gültigkeit, die Auslegung oder die Erfüllung dieser Bedingungen unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg.

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