fbpx

Veröffentlicht am 31 Januar 2024

Erhalten Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte die gleiche Anzahl an Essensgutscheinen ?

Essensgutscheine werden auf der Grundlage der Anzahl der geleisteten Tage gewährt, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag mindestens vier Stunden gearbeitet hat. In vielen Unternehmen werden die Essensgutscheine anteilig nach der Anzahl der geleisteten Stunden im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle vergeben. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.